Das Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene – elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel
Der Hintergrund zum Projekt E-Gesetzgebung Vom Kleinen zum ganz Großen: die Anwendungen der E-Gesetzgebung werden nach und nach bis zum Jahr 2024 für Sie entwickelt und bereit gestellt. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, sich am System anzumelden, Regelungsentwürfe abzustimmen oder Sachverständige und Länder zu beteiligen.
| Organization Type: | Government / public sector |
|---|---|
| Status: | Active |
| Last Modified: | 5/12/2026 |
| Added on: | 5/11/2026 |